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2.
Verkaufs- und Dienstleistungsbedingungen
2.1
Angebot und Preis: Alle Preise sind Nettopreise ab Adresse LGZ. Es
haben jene Preise Gültigkeit, die dem letzten Angebot von LGZ
entsprechen. Angebote von LGZ sind, wie immer diese erfolgen, für LGZ
stets freibleibend und widerruflich.
2.2
Bestellungen und Auftragsbestätigung: Bestellungen des Kunden müssen in
schriftlicher Form an LGZ übermittelt werden und gelten nur dann als
angenommen, wenn sie von LGZ bestätigt werden. Sondervereinbarungen,
insbesondere Abweichungen von den Preislisten und diesen AGB, auch mit
etwaigen Vertretern bzw. Repräsentanten, bedürfen zu ihrer Gültigkeit
der schriftlichen Bestätigung durch Zeichnungsbefugte von LGZ. Mit der
übergabe der Bestellung bzw. mit der übergabe der zu bearbeitenden Ware
unterwirft sich der Besteller (Kunden) diesen Allgemeinen
Geschäftsbedingungen. Aufträge sind mit allen notwendigen Angaben zur
korrekten Erledigung des Auftrages zu erteilen. Sollten mangels genauer
Angaben Recherchen oder Korrekturarbeiten zur Erledigung des Auftrages
erforderlich sein, wird der dadurch zustande gekommene Mehraufwand in
Rechnung gestellt. Bei Output-Aufträgen hat der Auftraggeber,
zusätzlich zu den beigestellten Daten, jeweils einen Papierausdruck zu
Kontrollzwecken zeitgleich mitzuliefern, andernfalls werden
Abweichungen von der Bildschirmdarstellung nicht als Reklamation
anerkannt. Die Wiedergabe aller ans LGZ übergebenen Vorlagen geschieht
in der Voraussetzung, dass der Besteller (Kunde) die Verantwortung für
das Recht der Vervielfälltigung auf sich nimmt.
2.3
Abrufaufträge: Bei Abrufaufträgen ist LGZ berechtigt, das Material für
den gesamten Auftrag in einem zu beschaffen und die gesamte
Bestellmenge sofort herzustellen. Eventuelle änderungswünsche sind nur
noch möglich, wenn dies logistisch mit einem vernünftigen Aufwand
vertretbar ist.
2.4
Höhere Gewalt: Ereignisse höherer Gewalt, sowie sonstige Umstände, die
LGZ nicht zu vertreten hat und die eine termingemäße Ausführung
übernommener Aufträge unmöglich machen, berechtigt LGZ, unter
Ausschluss von Schadensersatzansprüchen des Kunden, vom Vertrag
zurückzutreten oder die Lieferung um die Dauer der Verhinderung samt
angemessener Anlaufzeit hinauszuschieben.
2.5
Lieferzeit: Die vereinbarte Lieferfrist beginnt mit dem Datum der
schriftlichen Auftragsbestätigung durch LGZ. Erfolgt eine solche nicht,
dann mit dem Tag an welchem LGZ die Bestellung annimmt. Sie ist jedoch
gehemmt bis zur Klärung aller Einzelheiten der Ausführung bzw. bis zum
Vorliegen aller für die Auftragsdurchführung erforderlichen Unterlagen.
Aufträge werden in der Reihenfolge des Einlangens abgewickelt. Sollte
ein dringender Auftrag allen anderen vorgezogen werden, wir ein
Expresszuschlag von 50 Prozent des Auftragwertes berechnet.
2.6
Lieferfristen und Liefertermine sind aufgrund möglicher Engpässe der
Produktionskapazitäten immer freibleibend. LGZ ist berechtigt,
Teillieferungen vorzunehmen. Eine an sich berechtigte, einer
Nachfristsetzung folgende Rücktrittserklärung des Kunden bleibt ohne
Wirkung auf die bereits erfolgten Teil- bzw. Vorlieferungen.
2.7
Erfüllungsort für alle Lieferungen sind der Standort von LGZ. Wird im
Einzelnen nichts anderes vereinbart, erfolgt die übergabe des
Liefergegenstandes am Standort von LGZ.
2.8
Rechnungslegung und Zahlungsbedingungen: Die vereinbarten Preise
verstehen sich stets exklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Alle
Zahlungen haben bar, spesenfrei und ohne Abzug binnen acht Tagen ab
Rechnungsdatum zu erfolgen. Die Geltendmachung von Gegenforderungen
durch Aufrechnen oder durch Ausübung von Zurückbehaltungsrechten durch
den Besteller (Kunden) ist ausgeschlossen.
2.9
Verzugsfolgen / Auftragsablehnung: LGZ ist jederzeit nach
Auftragsannahme berechtigt, die vereinbarte Leistung bzw. die Lieferung
zu verweigern, wenn der Besteller (Kunde) in Zahlungsverzug gerät oder
wenn LGZ Umstände in den wirtschaftlichen Verhältnissen des Bestellers
(Kunde) bekannt werden, durch welche die Forderungen nicht oder nicht
mehr ausreichend gesichert erscheinen.
2.10
Bei Zahlungsverzug hat der Kunde von fälligen Beträgen Verzugszinsen in
der Höhe von 8% Punkten über dem Basiszinssatz, mindestens jedoch 12%
p.a. zu entrichten. Es sind auch die außergerichtlichen Mahn- und
Inkassokosten, einschließlich der Kosten, die der Einschaltung eines
Rechtsanwaltes oder eines Inkassobüros verursachen, vom Kunden zu
ersetzen.
2.11
Lieferung an Dritte: Wünscht der Kunde im Rahmen einer von ihm
getätigten Bestellung, dass die betreffende Lieferung oder Teile davon
an Dritte geliefert und fakturiert werden, so haftet der Kunde neben
dem Dritten zur ungeteilten Hand dennoch weiterhin als Vertragspartner.
2.12
Gewährleistung: Im Reklamationsfall ist der Kunde verpflichtet, das
beanstandete Liefergut sachgemäß zu lagern und bis zur Klärung der
Angelegenheit unverändert zur Verfügung zu
halten. Gewährleistungsansprüche verjähren nach Ablauf eines
Monats nach schriftlicher Zurückweisung durch LGZ.
2.13
LGZ hat das Recht, sich von allen allfälligen Ansprüchen auf
angemessene Preisminderung dadurch zu befreien, dass LGZ in einer
angemessenen Frist die mangelhafte Sache verbessert oder das Fehlende
nachbringt. Mängel eines Teiles der Lieferung (Auftrag) berechtigt
nicht, die gesamte Lieferung zur Verfügung zu stellen.
2.14
LGZ haftet nicht für Mängel und das Fehlen von zugesicherten
Eigenschaften, wenn die Ursache hierfür in dem vom Besteller zur
Verfügung gestellten Material liegt (z.B. nicht für Laser-Bearbeitung
geeignetes Material). Mängelrügen haben stets schriftlich zu erfolgen.
Die Gewährleistungspflicht endet – auch bei versteckten Mängel – mit
Beginn der Ver- bzw. Bearbeitung durch den Besteller (Kunden) bzw.
jedoch in jedem Falle zwei Monate nach dem Empfang der Ware.
Eine Mängelbehebung führt nicht zu einer Verlängerung der
ursprünglichen Gewährleistungsfrist.
2.15
Schadensersatzansprüche: Schadensersatzansprüche des Kunden aus welchem
Rechtsgrund immer, insbesondere wegen Verzug, Unmöglichkeit der
Leistung, positiver Forderungsverletzung, Verschulden bei
Vertragsabschluss, Mangelfolgeschadens, Mängel oder wegen unerlaubter
Handlungen sind ausgeschlossen. LGZ haftet nicht für Dritte sowie
Folgeschäden. Für den Verlust von Daten auf Datenträgern übernimmt LGZ
keine Haftung.
2.16
Zur Abtretung, einer dem Kunden gegen LGZ zustehenden Forderung an
Dritte, ist der Kunde in keinem Falle befugt.
2.17
Auf jedes Angebot und jeden Vertrag sowie auf diese Allgemeinen
Geschäftsbedingungen findet ausschließlich österreichisches Recht
Anwendung. Für den Fall von Streitigkeiten unterwirft sich der Kunde
und LGZ ausschließlich der örtlichen Zuständigkeit des sachlich
zuständigen Gerichtes in Feldkirch und verzichtet auf einen allenfalls
anderen ordentlichen Gerichtsstand.
2.18
Sämtliche Zusatzvereinbarungen bzw. Informationen und Reklamationen
müssen schriftlich an die Adresse des LGZ gerichtet werden.
2.19
Die vorstehenden Bestimmungen gelten auch bei Lieferung und Leistungen
anderer als vertragsmäßiger Ware.
2.20
Frühere Verkaufs- und Lieferbedingungen von LGZ treten hiermit außer
Kraft.
3.
Salvatorische Klausel: Sollte eine Bestimmung in diesen
Geschäftsbedingungen oder eine Bestimmung im Rahmen der rechtlichen
Beziehungen unwirksam oder unvollständig sein oder werden, so soll die
Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht
berührt sein. Die unwirksame Bestimmung soll dann durch eine
rechtswirksame Bestimmung ersetzt werden, die dem wirtschaftlich
Gewollten entspricht oder am Nächsten kommt.
Ende
der AGB in der Fassung vom 01.03.2005
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